„An den Fronten der Vergangenheit ist kein Sieg mehr zu erringen ...“

Möglichkeiten und Grenzen der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen durch kircheninterne Strafverfahren

Autor/innen

  • Prof. Dr. Rafael M. Rieger OFM

DOI:

https://doi.org/10.5282/mthz/5382

Abstract

Kircheninterne Strafverfahren sind ein spezifisches, sehr ambivalentes und komplexes, durchaus optimierungsbedürftiges, vielfach aber unverzichtbares, Instrumentarium zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche. Die Grundlage für die kirchlichen Strafverfahren bildet das kanonische Straf- und Strafprozessrecht, das im Wesentlichen für die katholische Weltkirche einheitlich geregelt ist. Bei kirchlichen Strafverfahren sind die beiden Phasen der kanonischen Voruntersuchung und des Strafverfahrens im engeren Sinn zu unterscheiden. Für Letzteres ist ein gerichtlicher Strafprozess vorgesehen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch auch ein außergerichtliches Strafdekretverfahren durchgeführt werden. Es zeigt sich, dass den Ordinarien, insbesondere den Diözesanbischöfen, bei den kircheninternen Strafverfahren eine zentrale Rolle und damit eine hohe Verantwortung zukommt.

Downloads

Veröffentlicht

03.06.2025

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen